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   LG Kassel, 12.07.2010 - 8 O 644/10   

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LG Kassel, 12.07.2010 - 8 O 644/10 (https://dejure.org/2010,31969)
LG Kassel, Entscheidung vom 12.07.2010 - 8 O 644/10 (https://dejure.org/2010,31969)
LG Kassel, Entscheidung vom 12. Juli 2010 - 8 O 644/10 (https://dejure.org/2010,31969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • webshoprecht.de

    Blog-Hosting-Provider haftet für rechtswidrige Subdomains erst ab Kenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Blog-Hosting-Internetdienst haftet für rechtswidrige Subdomains erst ab Kenntnis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Störerhaftung für Blog-Internet-Hoster für Rechtsverletzung der User erst ab Kenntnis

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Hosters für Rechtsverletzung auf einer Subdomain

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Kassel, 12.07.2010 - 8 O 644/10
    Die §§ 7 ff TMG weisen weder einen haftungsbegründenden Charakter auf, noch lassen sich aus diesen Vorschriften Begrenzungen der verschuldensunabhängigen Störerhaftung ableiten (vgl. (vgl. BGH I ZR 304/01 vom 11. März 2004, JURIS, Rn. 34 ff., BGH VI ZR vom 27. März 2007, JURIS, Tz. 7 f.; BGH VI ZR 210/08 vom 30. Juni 2009, JURIS, Tz. 10 und Tz. 17; BGH, I ZR 121/08 vom 12. Mai 2010, JURIS, Tz. 24;).

    Bei der Abwägung sind zunächst die technischen Möglichkeiten zu berücksichtigen; unmögliche, nach den technischen Gegebenheiten unerfüllbare Anforderungen dürfen nicht gestellt werden (vgl. BGHZ 172, 119, Tz. 47; BGH I ZR 121/08 vom 12. Mai 2010, JURIS, Rn. 23).

    (a) Auch wenn §§ 10 ff TMG der Auferlegung einer Störerverantwortlichkeit nicht grundsätzlich entgegen stehen, entnimmt die neuere Rechtsprechung der in § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG getroffenen Regelungen, dass im Anwendungsbereich dieser Vorschriften nur die Auferlegung repressiver Prüfungspflichten in Betracht kommt, während ein weiter Gehender, an die Verletzung der Rechtsverletzung vorgelagerter ("proaktiver", "präventiver") Prüfungspflichten anknüpfender Unterlassungsanspruch ausgeschlossen bleiben soll (vgl. BGH I ZR 121/08 vom 12. Mai 2010, JURIS, Rn. 24, wo die Zulässigkeit der dort aufgestellten präventiven Prüfungspflicht - Verpflichtung, einen WLAN-Anschluss mit Passwort zu sichern - ausdrücklich darauf gestützt ist, dass der Störer nicht in den Privilegierungsbereich des TMG falle, wenn es sich um einen privaten Einzelnen handele; vgl. ferner OLG Zweibrücken 4 U 139/08 vom 14.05.2009, MIR 05/2009, bei 3. der Gründe).

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Auszug aus LG Kassel, 12.07.2010 - 8 O 644/10
    Die §§ 7 ff TMG weisen weder einen haftungsbegründenden Charakter auf, noch lassen sich aus diesen Vorschriften Begrenzungen der verschuldensunabhängigen Störerhaftung ableiten (vgl. (vgl. BGH I ZR 304/01 vom 11. März 2004, JURIS, Rn. 34 ff., BGH VI ZR vom 27. März 2007, JURIS, Tz. 7 f.; BGH VI ZR 210/08 vom 30. Juni 2009, JURIS, Tz. 10 und Tz. 17; BGH, I ZR 121/08 vom 12. Mai 2010, JURIS, Tz. 24;).

    Für diesen hat die obergerichtliche Rechtsprechung eine Pflicht zur präventiven inhaltlichen Prüfung der eingestellten Beiträge verneint (vgl. BGH VI ZR 210/08 vom 30.06.2009, JURIS, Tz. 21 ff.).

    Eine Wiederholungsgefahr setzt nämlich eine vollendete Rechtsverletzung nach Begründung der Prüfungspflicht voraus, erfordert also im Falle einer nachlaufenden, repressiv an die Kenntnisnahme der Verletzung anknüpfenden Prüfungspflicht, dass der als Störer in Anspruch Genommene zunächst auf die Rechtsverletzung hingewiesen worden war und er die erst hierdurch aktualisierte Prüfungspflicht sodann missachtet hat (vgl. BGH VI ZR 210/08 vom 30.06.2009, JURIS, Tz. 23).

  • OLG Zweibrücken, 14.05.2009 - 4 U 139/08

    Prüfungspflichten eines Forenbetreibers

    Auszug aus LG Kassel, 12.07.2010 - 8 O 644/10
    (a) Auch wenn §§ 10 ff TMG der Auferlegung einer Störerverantwortlichkeit nicht grundsätzlich entgegen stehen, entnimmt die neuere Rechtsprechung der in § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG getroffenen Regelungen, dass im Anwendungsbereich dieser Vorschriften nur die Auferlegung repressiver Prüfungspflichten in Betracht kommt, während ein weiter Gehender, an die Verletzung der Rechtsverletzung vorgelagerter ("proaktiver", "präventiver") Prüfungspflichten anknüpfender Unterlassungsanspruch ausgeschlossen bleiben soll (vgl. BGH I ZR 121/08 vom 12. Mai 2010, JURIS, Rn. 24, wo die Zulässigkeit der dort aufgestellten präventiven Prüfungspflicht - Verpflichtung, einen WLAN-Anschluss mit Passwort zu sichern - ausdrücklich darauf gestützt ist, dass der Störer nicht in den Privilegierungsbereich des TMG falle, wenn es sich um einen privaten Einzelnen handele; vgl. ferner OLG Zweibrücken 4 U 139/08 vom 14.05.2009, MIR 05/2009, bei 3. der Gründe).

    Die Unzulässigkeit einer solchen Prüfungsobliegenheit folgt dabei auch daraus, dass zwar Art. 14 der Richtlinie 2000/31/EG eine Inanspruchnahme aus Unterlassung nicht grundsätzlich ausschließt, aber auch insoweit nach Art. 15 der Richtlinie jedenfalls keine allgemeinen Überwachungspflichten aufgestellt werden dürfen (vgl. OLG Zweibrücken 4 U 139/08 vom 14.05.2009 MIR 5/2009, bei 3. der Gründe).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Kassel, 12.07.2010 - 8 O 644/10
    Die §§ 7 ff TMG weisen weder einen haftungsbegründenden Charakter auf, noch lassen sich aus diesen Vorschriften Begrenzungen der verschuldensunabhängigen Störerhaftung ableiten (vgl. (vgl. BGH I ZR 304/01 vom 11. März 2004, JURIS, Rn. 34 ff., BGH VI ZR vom 27. März 2007, JURIS, Tz. 7 f.; BGH VI ZR 210/08 vom 30. Juni 2009, JURIS, Tz. 10 und Tz. 17; BGH, I ZR 121/08 vom 12. Mai 2010, JURIS, Tz. 24;).

    Umgekehrt sind aber auch die im Falle einer Verletzungshandlung berührten Interessen in den Blick zu nehmen (vgl. BGHZ 158, 236 ).

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus LG Kassel, 12.07.2010 - 8 O 644/10
    Die bloße Eröffnung der Möglichkeit zu anonymer Veröffentlichung stellt keinen Gesichtspunkt dar, der das Dienstangebot der Verfügungsbeklagten als unzulässig erscheinen lassen würde (vgl. BGH VI ZR 196/08 vom 23.06.2009, JURIS, Tz. 38).
  • OLG Hamburg, 02.07.2008 - 5 U 73/07

    Verantwortlichkeit von Rapidshare für Rechtsverletzungen Dritter

    Auszug aus LG Kassel, 12.07.2010 - 8 O 644/10
    Die Kammer vermag dabei auch nicht zu erkennen, dass das Geschäftsmodell der Verfügungsbeklagten auf eine massenhafte Ermöglichung der anonymen Inanspruchnahme des Dienstleistungsangebots zu rechtswidrigen Zwecken hinauslaufen soll, wie dies etwa für den filesharing-Dienst rapidshare angenommen worden ist (vgl. OLG Hamburg MMR 2008, 823).
  • KG, 25.09.2006 - 10 U 262/05

    Datenschutz: Auskunftsanspruch gegen Internetprovider über Bestandsdaten

    Auszug aus LG Kassel, 12.07.2010 - 8 O 644/10
    Es handelt sich ferner bei §§ 13 Abs. 6, 14 TMG um eine abschließende, den Rückgriff auf minder strengen Anonymitätsschutz gewährende Vorschriften versperrende Spezialregelung (vgl. KG vom 25.09.2009, Az. 10 U 262/05 -, MMR 2007, 116).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus LG Kassel, 12.07.2010 - 8 O 644/10
    a) Als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte sowie des Persönlichkeitsrechts auf Unterlassung allerdings jeder in Anspruch genommen werden, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH, Urt. v. 18.10.2001 - I ZR 22/99, GRUR 2002, 618, 619 = WRP 2002, 532 - Meißner Dekor I; BGH, Urt. v. 30.4.2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 702 Tz. 50 = WRP 2008, 1104 - Internet-Versteigerung III).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus LG Kassel, 12.07.2010 - 8 O 644/10
    Bei der Abwägung sind zunächst die technischen Möglichkeiten zu berücksichtigen; unmögliche, nach den technischen Gegebenheiten unerfüllbare Anforderungen dürfen nicht gestellt werden (vgl. BGHZ 172, 119, Tz. 47; BGH I ZR 121/08 vom 12. Mai 2010, JURIS, Rn. 23).
  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

    Auszug aus LG Kassel, 12.07.2010 - 8 O 644/10
    Die Unzulässigkeit des beanstandeten Blogeintrags folgt daher auch unter Abwägung der von einer Untersagung berührten, rechtlich geschützten (Art. 5 GG, Art. 10 EMRK) Informationsinteressen der Allgemeinheit jedenfalls daraus, dass dem Publikum eine bedeutsame, für die zutreffende Beurteilung des Gesamtsachverhalts bedeutsame Information vorenthalten worden war (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2009, - 1 BvR 134/03 -, JURIS, Rn. 73), nämlich das Alter der lange Zeit zurück liegenden, getilgten Vorstrafen, die in dem beanstandeten Beitrag angesprochen werden.
  • BGH, 09.02.2006 - I ZR 124/03

    Rechtsanwalts-Ranglisten

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

  • BGH, 20.04.2010 - VI ZR 245/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bereithalten von Teasern mit Hinweis auf eine

  • BGH, 14.10.2010 - I ZR 212/08

    Mega-Kasten-Gewinnspiel

  • BGH, 23.11.2010 - VI ZR 128/10

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit eines Landgerichts im Revisionsverfahren

  • BVerfG, 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Presseberichterstattung über eine

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